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Personenschutznetze

Montagen von Personenschutznetze oder auch unter anderen Bezeichnungen gekannt wie Personenauffangnetze, Fallschutz, Schutznetze und Sicherheitsnetze. Sie kommen vor allem bei Bauarbeiten in großer Höhe zum Einsatz.
Personenschutznetze werden als sekundäre Absturzsicherung bezeichnet, das bedeute, dass sie nicht vor dem Absturz schützen, sondern sie bewahren Personen vor den Folgen eines Absturzes.
Zusätzlich um am Boden arbeitendes Personal vor Gefahren durch herabfallende Gegenstände wie z.B. Werkzeug zu schützen, kann man die Personenschutznetze mit einer PE-Folie oder einem feinmaschigen Netz auslegen / ausstatten.
Die Form der Netze – rund, oval oder eckig – wird den besonderen Anforderungen vor Ort angepasst.
Die Personenschutznetze werden horizontal gespannt und moniert am eingezogenen Randseil, an Stahl, Holz oder Beton mittels von Seilen, Schrauben oder Klemmen befestigt.
Die Sicherung der Baustellen erfolgt nach den Grundsätzen der BG-Bau und  für unsere Montagen in der Schweiz nach den Richtlinien der Suva.

Sicherheitsanforderungen

  • Montagen erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben der DGUV 101-011 sowie EN 1263-1 und 1263-2 bzw. BGR 179
  • Fachgerechte Montage in der Schweiz erfolgt immer nach  den SN EN 1263-2 Richtlinen der Suva.
  • Das Anbringen von Netzen muss ab einer Fallhöhe von 3,00 m erfolgen.
  • Die Sturzhöhen darf nicht mehr als 6,00 m ins Netz überschreiten.
  • Maschenweite 10 x 10 cm
  • TÜV geprüft in den gesetzliche vorgeschrieben Abständen, von einem Jahr

Einsatzgebiete

Stahl-, Beton- und Holzhallen | Brücken und Brückensanierungen | Stadien | Hochregallager | Dachsanierungen | Shedsanierung | Lichtband und Lichtkuppelsanierung | …